Willkommen in der Burg Hohnstein! Um allen Gästen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung inklusive der Anlagen a.) Alarmierungsordnung, b.) Evakuierungsplan und c.) Übersicht Zusatzkosten verbindlich zu beachten. Diese Regelungen dienen dem respektvollen Miteinander und der Erhaltung der historischen Bausubstanz.
1.1 Respekt und Rücksichtnahme: Alle Gäste sind verpflichtet, sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitern und der historischen Substanz der Burg zu verhalten.
1.2 Hausrecht: Die Geschäftsleitung behält sich das Hausrecht vor und kann bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung Gäste des Hauses verweisen.
1.3 Rauchen: Das Rauchen ist in allen Innenräumen der Burg verboten. Raucherbereiche sind im Außenbereich ausgewiesen.
1.4 Mithilfe: Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und das Geschirr nach dem Essen selbst wegräumen.
1.5 Umwelt- und Naturschutz: Die Burg Hohnstein Betriebsgesellschaft gGmbH hat sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall nach unseren Vorgaben zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.
2.1 Check-In: Der Check-In ist ab 15:00 Uhr möglich. Früherer Check-In kann je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis arrangiert werden.
2.2 Check-Out: Der Check-Out muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Späterer Check-Out ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
2.3 Unsere Gäste haben die Möglichkeit den burgeigenen Parkplatz, unterhalb der Burg, zu nutzen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Burg befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
3.1 Ruhezeiten: Zwischen 22:00 Uhr und 06:30 Uhr ist Nachtruhe. Nach Rücksprache mit der Leitung kann bei Feierlichkeiten davon abgewichen werden. Bitte vermeiden Sie in dieser Zeit unnötigen Lärm.
3.2 Zimmerausstattung: Die Zimmer sind pfleglich zu behandeln. Eine Veränderung des Inventars in unseren Herbergsräumen ist zu unterlassen. Schäden oder Verluste sind unverzüglich der Rezeption zu melden. Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Gast.
3.3 Sauberkeit: Bitte halten Sie die Zimmer und Gemeinschaftsräume sauber und ordentlich. In den Schlafräumen ist die Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie die Zubereitung und Einnahme von Speisen aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
3.4 Reinigung: Die Zimmer sind in der Herberge besenrein und mit abgezogenen Betten zu übergeben. Volle Papierkörbe stellen Sie bitte auf den Flur.
3.5 Unterbringung: Die Unterbringung erfolgt in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern, je nach Verfügbarkeit in der Herberge, und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Gemeinsam Reisende können auf Wunsch und nach Verfügbarkeit von Zimmern gemeinsam untergebracht werden.
3.6 Musik: Das Abspielen von Tonträgern ist in Zimmerlautstärke gestattet. Andere Gäste dürfen dadurch nicht gestört werden.
4.1 Frühstück und Mahlzeiten: Die Mahlzeiten werden zu den ausgeschilderten Zeiten im Speisesaal oder Burg-Café serviert.
4.2 Gemeinschaftsräume: Die Gemeinschaftsräume stehen allen Gästen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und hinterlassen Sie die Räume sauber und ordentlich.
5.1 Fluchtwege: Halten Sie die Fluchtwege stets frei. Auf den Etagen sind die Flucht- und Rettungswege veröffentlicht. Bitte machen Sie sich bei Ankunft mit den Fluchtplänen vertraut.
5.2 Brandschutz: Offenes Feuer, Kerzen und elektrische Geräte mit hohem Stromverbrauch sind in den Zimmern nicht gestattet. Bitte legen Sie keine brennbaren Gegenstände an, auf oder unter die Heizkörper.
5.3 Brandmeldeanlage: Alle Zimmer und Flure sind über eine zentrale Brandmeldeanlage verbunden, die im Gefahrenfall automatisch die Rettungskräfte alarmiert. Die automatischen Rauchmelder werden durch geringste Mengen Rauch, aber auch durch die Verwendung von Spray aller Art, Kochdampf etc aktiviert. Ihre mutwillige bzw. fahrlässige Aktivierung oder Eingriffe in sie werden kostenpflichtig geahndet. Sollte ein Fehlalarm durch das Verschulden eines Gastes ausgelöst werden, trägt der Verursacher die dadurch entstandenen Kosten. Diese können sich beim Einsatz der Feuerwehr auf über 2.000 € je Einsatz belaufen.
5.4 Ladestationen: Akkus für Elektromotoren und E-Bikes dürfen nur an den zugewiesenen Stellen aufgeladen werden.
5.5 Das Klettern an Felsen, Mauern und Geländern, das Hinauslehnen und Besteigen von Fenstern und Fensterbänken sowie das Hinauswerfen von Gegenständen aus Fenstern oder über die Mauern und Geländer ist verboten.
6.1 Kinder: Eltern sind für die Aufsicht und Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder sich ruhig und respektvoll verhalten.
6.2 Haustiere: Haustiere sind in der Burg willkommen, müssen jedoch vorher angemeldet werden. Halten Sie Ihre Haustiere stets an der Leine und sorgen Sie dafür, dass sie andere Gäste nicht belästigen.
7.1 Extremistische Materialien: Kleidungsstücke, Symbole oder Kennzeichen, Propagandamaterial oder Ausrufe, die eindeutig einem extremistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Spektrum zuzuordnen sind, sind in der Burg Hohnstein nicht erlaubt und führen zum Verweis von der Burg Hohnstein. Eine darüber hinausgehende strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7.2 Verbot von Veranstaltungen durch rechtsradikale Vereinigungen und Parteien: Rechtsradikale Vereinigungen und Parteien dürfen keine Veranstaltungen auf der Burg durchführen. Sollten Veranstaltungen durch andere Personen für eine solche Vereinigung erfolgen, behält sich die Geschäftsführung vor auch kurzfristig vor oder während der Durchführung die Veranstaltung zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlung besteht in diesem Fall nicht.
7.3 Verbot rechtsradikaler Kleidermarken: Das Tragen von Kleidermarken, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, wie z.B. “Thor Steinar”, “Consdaple”, “Ansgar Aryan” und “Masterrace Europe” ist strikt untersagt und führt zum Verweis von der Burg Hohnstein.
7.4 Respekt vor der Geschichte: Die Burg Hohnstein ist ein historischer Ort. Wir bitten alle Gäste, die historischen Gebäude und Einrichtungen mit Respekt zu behandeln und keine Veränderungen oder Beschädigungen vorzunehmen.
Diese Hausordnung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden aller Gäste. Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser Personal jederzeit zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf der Burg Hohnstein.
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Mit der Anerkennung dieser Hausordnung erklären sich alle Gäste bereit, die aufgestellten Regelungen einzuhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.
Bei Blitzschlag, Gasrohrbruch, Ausbruch von Bränden und anderen Katastrophen sind die Gäste grundsätzlich verpflichtet, sich entsprechend der Alarmierungs- und Evakuierungsordnung zu verhalten.
Die Leiter haben Ihre Gruppen am Anreisetag über die entsprechenden Maßnahmen zu informieren.
Im Katastrophenfall haben sie die Vollständigkeit Ihrer Gruppe zu überprüfen. Fehlende Teilnehmer sind sofort den Schadensbekämpfern zu melden.
Um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten, ist das Reisegepäck in den Schlafräumen zu belassen.
Die Gruppen haben sich entsprechend des Evakuierungsplanes zu den Sammelpunkten zu begeben
Materialkosten für Reparaturleistungen:
Spiegel 10,00 €
Einsteckschloss 15,00 €
Schlüssel (Anlage) 25,00 €
Fensterscheibe 30,00 €/m²
Rauchmelder 100,00 €
Kosten für Extrareinigung:
Stark verschmutztes Zimmer (bis 4 Betten) 10,00 €
Stark verschmutztes Mehrbettzimmer 15,00 €
Stark verschmutzter Aufenthaltsraum 20,00 €
So erreicht Ihr uns
Die Anmeldung ist eingegangen! Das Stück befindet sich nun im Rennen um einen Platz beim 37. Hohnsteiner Puppenspielfest, das vom 23. bis 25. Mai 2025 stattfinden wird.
Was passiert als Nächstes?
Das Organisationsteam prüft alle eingereichten Beiträge mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit.
Die Künstlerinnen und Künstler der ausgewählten Stücke werden bis spätestens 15. November
2024 benachrichtigt. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Ein herzlicher Dank für die Teilnahme – die Vorfreude auf die kreativen Beiträge wächst, und es bleibt spannend, ein einzigartiges Fest zu gestalten, das Kunst und Leidenschaft vereint sowie die Vielfalt der Puppenspielkunst zeigt! Die Neugier ist groß!
Herzliche Grüße aus Hohnstein, der Puppenstadt und Burgstadt am Fels,
das Team des Hohnsteiner Puppenspielfests